Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Die Polizei darf einen Finger unter Zwang aufs Mobiltelefon legen, um Zugang auf dort gespeicherte Daten zu bekommen.
Bei einigen Geräten, bzw Betriebssystemen kann man einen zweiten kill-switch pin einrichten, stattdessen den eingeben und das Gerät ist tot, was will man dann noch beugen?
Also direkt mal den Fingerabdruck und Gesichtsscan von meinem Handy entfernt… Folter sollte ja hoffentlich noch verboten sein.
Beugehaft?
Bei einigen Geräten, bzw Betriebssystemen kann man einen zweiten kill-switch pin einrichten, stattdessen den eingeben und das Gerät ist tot, was will man dann noch beugen?