Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Die Polizei darf einen Finger unter Zwang aufs Mobiltelefon legen, um Zugang auf dort gespeicherte Daten zu bekommen.
Bei einigen Geräten, bzw Betriebssystemen kann man einen zweiten kill-switch pin einrichten, stattdessen den eingeben und das Gerät ist tot, was will man dann noch beugen?
Beugehaft?
Bei einigen Geräten, bzw Betriebssystemen kann man einen zweiten kill-switch pin einrichten, stattdessen den eingeben und das Gerät ist tot, was will man dann noch beugen?