Prinzipiell richtig wenn es um klassische Kaloriemeter geht (die kleinen Kästen an den Heizkörpern).
Sollte der Vermieter wie mittlerweile bei Neubauten/Sanierungen üblich auf einen Wärmemengenzähler setzen ist das kein Problem.
Sprich: Wenn kein Kasten am Heizkörper/im direkten Umfeld kein Problem.
Wenn doch: Finger von lassen, moderne Messgeräte haben dafür eine Erkennung. Und dann wird es schnell teuer.
Man manipuliert damit die Kalorienmeter, denn die messen das Integral der Wärmedifferenz zwischen Heizkörper und Raum. Beschleunigt man die Konvektion, wird diese Differenz schneller kleiner trotz gleicher genutzter Wärme. Ergo zahlt man weniger pro Energieeinheit.
Das ist übrigens gar nicht mal so legal.
Kommt sicher auf den Kontext an, in einer Wohnung könnte man damit möglicherweise die Heizkostenabrechnung beeinflussen.
Prinzipiell richtig wenn es um klassische Kaloriemeter geht (die kleinen Kästen an den Heizkörpern). Sollte der Vermieter wie mittlerweile bei Neubauten/Sanierungen üblich auf einen Wärmemengenzähler setzen ist das kein Problem. Sprich: Wenn kein Kasten am Heizkörper/im direkten Umfeld kein Problem. Wenn doch: Finger von lassen, moderne Messgeräte haben dafür eine Erkennung. Und dann wird es schnell teuer.
Wieso sollte das nicht legal sein?
Abrechnungsbetrug.
Man manipuliert damit die Kalorienmeter, denn die messen das Integral der Wärmedifferenz zwischen Heizkörper und Raum. Beschleunigt man die Konvektion, wird diese Differenz schneller kleiner trotz gleicher genutzter Wärme. Ergo zahlt man weniger pro Energieeinheit.
Achso, danke für die Info.