bei einem durchgesetzten Parteiverbot sind die Nachfolgeparteien ebenfalls verboten.
UND es ist ein Anlass, gegen die Parteimitglieder in den “oberen” Riegen juristisch vorzugehen. Denn DIE sind bzw. waren dann Mitglieder einer kriminellen, verfassungsfeindlichen Vereinigung
bei einem durchgesetzten Parteiverbot sind die Nachfolgeparteien ebenfalls verboten.
UND es ist ein Anlass, gegen die Parteimitglieder in den “oberen” Riegen juristisch vorzugehen. Denn DIE sind bzw. waren dann Mitglieder einer kriminellen, verfassungsfeindlichen Vereinigung