Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich aus Halle muss ins Gefängnis – doch wegen der Änderung ihres Geschlechtseintrags ist noch nicht klar, in welches. Es wird eine Einzelfallprüfung geben. Klar ist nur: Das Gefängnis wird auf sächsischem Boden sein.

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    “In besonderen Zweifelsfällen, etwa bei möglichem Vorschieben einer Geschlechtsidentitätsfragestellung zur Manipulation von vollzuglichen Entscheidungen, sieht die Verwaltungsvorschrift vor, dass eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme eingeholt werden soll”, so Melzer.

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