Der Unfall am Jungfernstieg am 2. Juli vergangenen Jahres versetzte viele Menschen in Hamburg in eine Schockstarre. Der Vorplatz der Haspa glich damals einem Schlachtfeld. Die Nachricht über den Tod des 39-jährigen Hochbahnmitarbeiters Thomas B., der als unbeteiligter Fußgänger zur falschen Zeit am falschen Ort war, löste größte Betroffenheit aus.
Doch das Ermittlungsverfahren gegen den damals erst 18-jährigen Fahrer wurde just von Seiten der Staatsanwaltschaft eingestellt. Simone B. (37), die Witwe des Verstorbenen, ist fassungslos über diese Nachricht.
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Ein 2 Tonnen SUV mit 600 PS? Gibt es irgendeinen Grund dass so ein Auto existieren muss außer dass Leute damit rücksichtslos fahren werden?
Ich klicke nich auf Focus-Links aber der Fahrer is meines Wissens am Steuer ohnmächtig geworden? Gibt es Zweifel am Wahrheitsgehalt daran?
Zweifel gibt es wohl vorallem deswegen:
Seine Fahrweise machte Passanten schon vor dem Crash Angst, mehrere Anrufer hatten bei der Polizei vor dem viel zu schnellen Wagen gewarnt, heißt es später.
Ah, ok. Ja, das wirkt ungut …
Naja und das sein Vater (angeblich?) Neben Ihm gesessen hat und er angeblich einen Anfall aus dem “epileptischen Formenkreis” hatte, der aber nie nachgewiesen wurde? Das Gutachten sagt nur, ja wär möglich. Sein Vater sagt jup war so. Außerdem darf der Fahrer trotz medizinischer Indikation natürlich weiter Auto fahren. Alter den Staatsanwalt (Anwälte?) kannste echt vergessen. So viel Unfähigkeit wirkt echt nur noch wie Absicht.
Edit: apropos absicht: die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte schon früher Probleme mit Bestechlichkeit aus dem Drogen Milieu. Aber ein Gastronom der seinem Sohn so ne Karre kauft ist bestimmt nur sehr erfolgreich…
Wer mit 18 Zugang zu so einer Karre hat, der hat auch Zugang zu überzeugenden Gutachten
Das Gutachten hat die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben, nicht der Angeklagte.
Laut Staatsanwaltschaft hat insbesondere das Ergebnis eines neurologischen Gutachtens zur Einstellung des Verfahrens geführt. Wie die Mopo erfuhr, wurde der Gutachter von der Staatsanwaltschaft ausgewählt und beauftragt, nicht von der Seite des Beschuldigten. Es handelte sich dabei nicht um ein sogenanntes Parteigutachten.