• Richie Rich@lemmy.world
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    1 day ago

    Ja, da könnte die Polizei anhand des Kennzeichens im Fahrzeugregister abfragen, ob eine KFZ-Versicherung besteht. - Und wer da als Fahrer eingetragen ist. Wozu braucht man da eine App als Fahrzeugführer? Das kann die Polizei dann schon ganz alleine abfragen. - Wenn sie es denn könnte, denn technisch machbar wäre das. Nur ist es bislang nicht technisch umgesetzt. Was ich meine ist: sich von den alten Strukturen zu lösen. Die Technik kann heute direkt die Verbindung herstellen (könnte, wenn Deutschland nicht Stand 1871 sondern 2025 wäre), dazu braucht man kein “Dokument” mehr. Es reicht eine Datenbankabfrage, von Amtsschimmelfritzen auch “Registerabfrage” genannt.

    • Richie Rich@lemmy.world
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      1 day ago

      Polizei will feststellen, ob du fahren darfst: 1.) Berechtigung durch Abfrage im Computer - das kann die Polizei selbst, ob die Fahrerlaubnis besteht. 2.) Fahrzeug zugelassen, auf wen? 3.) Fahrzeug versichert?

      Kann alles ohne zutun des Fahrers geschehen. Der muss nur die Identität preisgeben. Dasselbe mit dem Fahrzeug: Zulassungsstelle und Versicherung. Wenn ich Kennzeichen und notfalls Seriennummer habe ist alles geklärt. Wo braucht es hier Informationen vom Fahrer?

        • Richie Rich@lemmy.world
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          12 hours ago

          Das kriegst du bei der Versicherung des Halters raus. Die Versicherung des Halters kriegst du auf der Zulassungsstelle raus. Die Zulassungsstelle kriegst du anhand des Kennzeichen und auch den Halter. Also, WAS braucht man, was nicht in den Datenbanken steht?

          • TheodorAlforno@feddit.org
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            3 hours ago

            Nein. Ich bin namentlich nicht in der Versicherung eingetragen, egal ob ich das Auto meiner Frau oder das eines Freundes oder Arbeitgebers benutze.

          • Richie Rich@lemmy.world
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            12 hours ago

            In der Versicherungspolice steht drin: entweder eingetragene Fahrer, kann man also abgleichen mit dem Typen, den man vor sich stehen hat bei ner Kontrolle oder sowas wie alle Fahrer ab 25 Jahren oder sonst ein Eintrag. Wenn man dann noch weiß, ob der Typ den Lappen abgegeben hat, ist doch klar, ob er mit dem Fahrzeug fahren darf.