Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das erstinstanzliche Untreue- und Geschenkannahmeurteil gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der BUWOG-Causa am Dienstag bestätigt, das Strafausmaß aber auf vier Jahre Freiheitsstrafe halbiert. Das Urteil ist rechtskräftig. Grasser, der von einem „Fehlurteil“ sprach, muss damit demnächst die Haftstrafe antreten. Er will sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden.
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