Befristete Arbeitsverträge, geringe Stundenlöhne und Teilzeitbeschäftigung können bewirken, dass Menschen keine Ansprüche auf existenzsichernde Rente haben. Das öffentliche Alterssicherungssystem kann aber für ausreichende Renten sorgen, auch wenn die früheren Beitragszahlungen gering waren. Ob die Idee einer speziellen Beitragsgestaltung dazu beitragen kann, prüft Florian Blank in seinem Beitrag.