Der Verordnung zufolge steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung von 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro.
Gutverdienend ist in diesem Kontext, wenn ich das richtig verstehe, also ca 62.000€
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Der Verordnung zufolge steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung von 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro.
Gutverdienend ist in diesem Kontext, wenn ich das richtig verstehe, also ca 62.000€