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    2 days ago

    Beworben wurde die Demo, die am ersten Jahrestag der Hamas-Massaker in Israel stattfand, unter dem Motto: „Glory to the resistance“, zu Deutsch: „Ruhm dem Widerstand“.

    Offene Unterstützung der Hamas und ihrer Gräueltaten also.

    • Saleh@feddit.orgM
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      2 days ago

      Das haben die Versammlungsbehörde oder etwaige involvierte Gerichte offenbar anders gesehen.

      Die Hamas ist in Deutschland als Terroorganisation klassifiziert und unterliegt einem Betätigungsverbot. Die Polizei hat zumindest in Berlin große Freude daran, immer mehr Symbolen und Parolen eine Nähe zur Hamas anzuheften, um auf dieser Basis gewaltätige Festnahmen, wie auch im Artikel beschrieben, vorzunehmen.

      Wieviel davon dann gerichtlich hängen bleibt ist Zweifelhaft, siehe die verschiedenen Urteile zu “From the River to the Sea”, je nach Kontext.

      Insofern ist es auch schräg, dass die Autoren schreiben, die Parole sei in Berlin verboten, ohne das kritisch einzuordnen. Es gibt kein Strafrecht auf Landesebene in Deutschland, und schon gar kein Landesrecht, dass das Grundgesetz aussticht. Die Entscheidung ist eine politische Entscheidung der Exekutive, Menschen für die Parole festzunehmen und anzuzeigen. Ob das angemessen ist, oder eine autoritäre Kompetenzüberschreitung steht noch aus.