cross-posted from: https://feddit.de/post/2562157
Der Entwurf sieht vor, dass Balkon-Photovoltaikanlagen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden können. Bisher ist es so: Wer ein Balkonkraftwerk installieren will, muss das beim Netzbetreiber anmelden. Außerdem braucht es bis jetzt einen sogenannten Zweirichtungszähler. Beides soll wegfallen.
Künftig soll man das Balkonkraftwerk nur noch in einer Datenbank eintragen. Übergangsweise können auch die alten nicht-digitalen Stromzähler weiterverwendet werden, die sich dann einfach rückwärts drehen, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird. Bisher darf jeder mit einer kleinen Solaranlage 600 Watt Strom produzieren - diese Grenze soll angehoben werden auf bis zu maximal 800 Watt.
Weiß jemand, ob auch ein “Recht auf Balkonkraftwerk” analog zu Wallboxen mit dabei ist? Das fände ich nämlich am allerwichtigsten, Vermieter, WEGen und Hausverwaltung sind da doch oft die größere Hürde.
Ein Update von https://feddit.de/post/3383520 bzw. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/balkonkraftwerke-100.html vom 13.09.2023:
Die Bundesregierung will die Installation von sogenannten Balkonkraftwerken erleichtern und hat dafür Änderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht beschlossen. Damit sollen Menschen ohne ein eigenes Haus künftig leichter eine kleine Solaranlage auf dem Balkon ihrer Wohnung anbringen können.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen wird. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach blockiert werden können. Bislang gehören zu diesem Katalog der Umbau für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation.
Und was ist mit dem tollen Wieland-Stecker?
Ein Update von https://feddit.de/post/3383520 bzw. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/balkonkraftwerke-100.html vom 13.09.2023:
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Außerdem sollen weniger Angaben verlangt werden im sogenannten Marktstammdatenregister, in dem Anlagen zur Gas- und Stromerzeugung registriert sind. Balkonkraftwerke sollen in Zukunft zudem mit einem Schuko-Stecker angeboten werden, der in haushaltsübliche Steckdosen passt.
Übergangsweise können auch die alten nicht-digitalen Stromzähler weiterverwendet werden, die sich dann einfach rückwärts drehen, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird.
Warte der darf/kann sich rückwärts drehen? Also mit der Regelung würde ich praktisch wenn ich gerade mehr habe als ich verbrauche nicht nur irgendwelche einspeisevergütungen kriegen sondern effektiv meinen eigenen Strompreis?
Zum anderen wird die sogenannte Duldungspflicht bemängelt. Nach der müssen Grundstückseigentümer oder forst- und landwirtschaftliche Pächter die Betreiber einer Solaranlage auf ihr Grundstück lassen, um etwa Anschlussleitungen zu verlegen oder zu warten. Der Deutsche Bauernverband hält das für “verfassungsrechtlich fragwürdig”. Das käme einer “entschädigungslosen Enteignung” gleich, argumentierte er nach Bekanntwerden der Pläne.
Den Abschnitt verstehe ich nicht, kann mir den jemand erläutern? Ich meine wenn der Bauernverband deswegen meckert, muss es wohl was Gutes sein… Aber wieso sprechen die von Enteignung wenn die jemanden auf ihren Flächen ne Großanlage hinstellt (wohl ziemlich sicher mit Pachtvertrag) und die dann auch da hin wollen um daran zu arbeiten?
Zum ersten Frageblock: Meines Erachtens nach ein klares JA :) (deshalb wurde die Möglichkeit des Rücklaufens in Deutschland ja so energisch von xy-Lobby bekämpft und sofort mit Maximalstraftat “Steuerhinterziehung” gedroht)
Zur zweiten Frage: Kann ich leider auch nur raten, aber könnte mir vorstellen, dass Leitungen zu einer PV-Anlage im Grünen durch ein Grundstück, dessen Eigentümer nicht vom “Solarpark” profitiert, gezogen werden müssen.
Gefährliches Halbwissen, das später jemand korrigieren wird: Es geht in der Begründung nicht um die Errichtung der Solaranlage auf dem Grundstück des Landwirtes sondern um die Leitungen, die durch das Grundstück des Landwirtes gelegt werden. Das kann wohl über ein Leitungsrecht im Grundbuch oder über eine Baulast geregelt werden. Beides dürfte den Wert des Grundstückes mindern.
Währenddessen beginnt unser Kreis damit ein Regelwerk auszuarbeiten, das die optischen Aspekte einer (Balkon)-Photovoltaikanlage regulieren soll, damit ein einheitliches Ortsbild gesichert werden kann…
Ja und? Ist doch sinnvoll? Wenn jetzt jeder anfängt Vogelwild seine Paneele an den Balkon zu klatschen sieht es halt potentiell super hässlich aus. Und Ästhetik ist auch ein Wohlfühlfaktor. Vor allem weil so Technik ja super unnatürlich aussieht. Also finde ich sogar sehr gut wenn sich da vorzeitig mit beschäftigt wird als das im Nachhinein alle es wieder ändern müssen weil es einfach wirklich den Außenbereich verschandelt.
Und du meinst das ist dann unschön neben den ganzen natürlich aussehenden Häusern, Autos und Straßen?
Ja Autos auch raus aus den innenstadten! Wo hab ich gesagt dass andere Dinge nicht auch unnatürlich sein können. Aber Solarzellen sehen halt besonders technisch und unnatürlich aus und haben das Potential mit Kabeln und Elektroboxen super hässlich auszusehen. Wenn da einfach jeder macht was er will. Da gibt’s dann sicher so Spezialisten die das dann auf ne Sperrholzplatte schrauben und total schief am Balkon befestigen